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Geburtsschadenrecht: Keine Schnittentbindung bei extremer kindlicher Hypertrophie ist grober Behandlungsfehler

Die Klägerin ist die Tochter einer 34-jährigen Erstgebärenden und kam mit einem Gewicht von 5750 g (Apgar 02-5, pH 7,28) zur Welt. Die unterlassene ärztliche Untersuchung und die fehlende Erhebung aktueller Ultraschallmessungen hatten zur Folge, dass eine extreme kindliche Hypertrophie (Größenzunahme) nicht erkannt worden ist. 

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Jetzt steht das Handout zum Webinar „Autorenvertrag – Worauf muss ich achten“ zum Download zur Verfügung:

Arzthaftung

Sind Sie Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden? Sind Sie über Risiken einer ärztlichen Behandlung nicht umfassend aufgeklärt worden? Hat man bei Ihnen eine ärztliche Diagnose zu spät getroffen oder eine Behandlung unterlassen? Dann sollten Sie sich schnell anwaltliche Hilfe holen.

Geburtsschaden

Die meisten Geburtschadensfälle geschehen aufgrund von Sauerstoffmangel bei Neugeborenen. Die höchsten Schmerzensgelder, die bundesweit zugesprochen worden sind, übersteigen mittlerweile den Betrag von 600.000 Euro. Hinzu kommen materielle Schadenersatzansprüche. Lassen Sie sich kompetent durch einen Experten beraten!

Ihr Anliegen - einfach und kostenfrei

Schildern Sie mir Ihren Fall. Einfach und kostenlos. Nach Sichtung des Falles nehme ich Kontakt mit Ihnen auf.

Personenschadensrecht

Sind Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden und an Ihrer Gesundheit geschädigt? Die Kanzlei Medi:res setzt für Sie Schmerzensgeld und materiellen Schadenersatz gegen den Unfallverursacher bzw. der Kfz-Versicherung durch. Dabei greift die Kanzlei auf ein eigenes ärztliches Sachverständigennetzwerk zurück. Die Kanzlei berechnet für Sie Ihre Ansprüche, damit keine Ihrer Ansprüche auf der Strecke bleiben. 

Verfassungsrecht

Die Kanzlei Medi:res ist auch bereit dazu, Mandanten vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu vertreten. Es empfiehlt sich, schon in der ersten Gerichtsinstanz die richtigen Weichen zu stellen, damit Sie sich den Weg zum Verfassungsgericht nicht verbauen.

Urheber- / Medienrecht

In urheberrechtlichen Auseinandersetzungen werden ausschließlich Urheber und ausübende Künstler vertreten. Die Kanzlei verhandelt für Sie Autoren-, Musik-, Film- und Komponistenverträge und vertritt Sie im Presserecht. Zudem unterstützt die Kanzlei Sie in äußerungsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Verfahren und hilft Ihnen gegen Abmahnungen.

Migrations- und Asylrecht

 Rechtsanwalt Tobias Kiwitt vertritt Asylsuchende in Verfahren gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Er verfügt über eigene berufliche Einblicke in die Arbeit des Bundesamts und begleitet Sie auch zu Anhörungen beim BAMF und dem Verwaltungsgericht. Sein Detailwissen über die Arbeit der Bundesbehörde kommt Ihnen zugute.

Mediation

Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Konfliktbeilegung. Die Konfliktparteien wollen durch Unterstützung einer dritten "allparteilichen" Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Interessen entspricht. Dort, wo die Möglichkeit der Mediation besteht, wird Rechtsanwalt Kiwitt mit Ihnen die Möglichkeiten beraten.
Tobias Kiwitt | contact@anwalt-medires.de

Sie suchen einen versierten, bundesweit tätigen Kenner des Fachgebiets der Patientenrechte oder des Urheber- und Medienrechts, der sein Verhandlungsgeschick für Sie einsetzt und der Sie dabei als Mensch nicht aus dem Augen verliert?
Dann sind Sie hier genau richtig. 

Gerne unterstützt die Kanzlei auch Rundfunk, Presse und TV bei der Berichterstattung über ärztliche Behandlungsfehler.

Die Kanzlei Medi:res verfügt im Arzthaftungsrecht über ein eigenes ärztliches Privatgutachternetzwerk.

Vertrauensanwalt des

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