Menschenrechte
Die Vertretung von Medizingeschädigten, von Kreativen und der Presse genauso wie die Vertretung von Mandanten auf dem klassischen Gebiet des Staats- und Verfassungsrechts steht im Mittelpunkt der Tätigkeit der Kanzlei Medi:res.
Rechtsanwalt Tobias Kiwitt war etwa an dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in dem in der bundesdeutschen Geschichte bislang größten Massenklageverfahren als einer der Beschwerdeführer beteiligt. In dem Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung gab das Bundesverfassungsgericht den 35.000 Beschwerdeführern Recht und entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung in der geltenden Form gegen das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis verstößt.
Die Kanzlei ist auch bereit, Mandanten vor internationalen Gerichten wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zu vertreten. Medi:res holt für Sie von ausgewiesenen Experten Gutachten in menschenrechtlichen Fragestellungen ein und prüft Ihre Erfolgsaussichten vor dem EGMR. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist Hüter der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).