Die Kanzlei-Philosophie
„Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht“
(Vaclav Havel)
Damit Ihr Recht zu einer Erfolgsgeschichte wird und nicht nur eine vage Hoffnung bleibt, engagiert sich Ihr Rechtsanwalt Tobias Kiwitt für Sie.
Die Kanzlei findet sich stets auf der Seite derjenigen, die gemeinläufig eine schwächere Lobby haben. Dies ist Aufgabe und Ansporn zugleich für diese Kanzlei, deren Ziel es nicht vorrangig ist, möglichst den größten anwaltlichen Profit aus einem Streitfall zu ziehen, sondern Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Wir wollen nichts unversucht lassen, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“ (Lateinisch für: Vor dem Richter und auf hoher See sind wir nur in Gottes Hand) besagt eine alte Juristenweisheit. Und schon Leo Tolstoi wusste: „Wo Gericht, da ist auch Ungerechtigkeit“ (aus: „Krieg und Frieden“). In der Überzeugung, dass sich die besten Lösungen nicht unbedingt durch Klageverfahren vor den Gerichten erzielen lassen, spiegelt sich der Begriff „Mediation“ ganz bewusst im Kanzleinamen wieder. Dort, wo ein streitschlichtendes Verfahren möglich ist, wird es in dieser Kanzlei anwaltlich stets favorisiert.
Medi:res – die Kanzlei für Medizinrecht, Medienrecht und Mediation – vertritt nur ausgewählte Mandate, an denen Tobias Kiwitt auch inhaltlich etwas liegt. Deshalb ist die Kanzlei spezialisiert auf die Vertretung von Medizingeschädigten, Kreativen und der Presse. Ebenso steht die Vertretung von Mandanten auf dem klassischen Gebiet des Staats- und Verfassungsrechts im Mittelpunkt der Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei Medi:res und spiegelt sich auch in den Referenzen der Kanzlei wieder.
Bereits schon vor seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im Jahre 2008 machte sich Kanzleigründer Rechtsanwalt Tobias Kiwitt für medizingeschädigte Patienten stark. Im Jahre 1992 ist er selbst – noch als Jugendlicher – Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers in einer mittlerweile geschlossenen Klinik geworden. Seitdem engagiert er sich konsequent für die Belange von Opfern ärztlicher Behandlungsfehler. Insbesondere Mandanten, die einen lebenslänglichen Dauerschaden erlitten haben, Geburtsschadensfälle und Behandlungsfehler bei Kindern und Jugendlichen, also Menschen, die noch ihr gesamtes Leben vor sich haben, gehören zum Mandantenstamm der Kanzlei Medi:res.
Darüber hinaus engagiert sich Rechtsanwalt Tobias Kiwitt seit Jahren für die Belange von Kreativen und vertritt die Urheberseite. In seiner Funktion als Vorstandssprecher des Bundesverband junger Autoren und Autorinnen (BVjA) und Mitglied des Netzwerk Autorenrechte kennt er um die Sorgen und Nöte der Branche, den Problemen in der Verlagsbranche und streitet für das Urheberrecht. Zu den Mandanten der Kanzlei zählen Autoren, Musiker und viele weitere Kreative.
Rechtsanwalt Tobias Kiwitt war als Beschwerdeführer etwa an dem bislang größten Massenklageverfahren in der bundesdeutschen Geschichte vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beteiligt. In dem Verfahren gegen die „Vorratsdatenspeicherung“ gab das Bundesverfassungsgericht den 35.000 Beschwerdeführern im Jahre 2010 Recht und entschied, dass die Vorratsdatenspeicherung in der geltenden Form gegen das vom Grundgesetz geschützte Fernmeldegeheimnis verstößt.
Natürlich ist die Kanzlei Medi:res auch gerne für Sie da, wenn es um Verfahren vor internationalen Gerichten wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe geht. Zwar gibt es den „Verfassungsbeschwerde-Anwalt“ oder einen „Fachanwalt für Verfassungsbeschwerden“ nicht als eigenes Berufsbild. Doch bundesweit sind relativ wenige Rechtsanwälte in diesem Rechtsgebiet explizit tätig. Medi:res holt für Sie von ausgewiesenen Experten Gutachten in menschenrechtlichen Fragestellungen ein und prüft Ihre Erfolgsaussichten vor dem EGMR. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist Hüter der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).